Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
Alle Halter lebender Wirbeltiere der besonders beziehungsweise streng geschützten Arten haben gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ihren Tierbestand einschließlich aller laufenden Veränderungen unverzüglich schriftlich in Form einer Meldetabelle anzuzeigen.
Dabei sind die nummerierten Kopien aller artenschutzrechtlichen Nachweisdokumente mitzusenden.
Davon ausgenommen sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten. Wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione unterliegen nicht der Meldepflicht. Zu den besonders geschützten Arten gehören unter anderem der überwiegende Teil der Exoten, wie z.B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen neben den Greifvögeln auch alle übrigen europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.
Die Befreiung von der Meldepflicht bedeutet jedoch keine Freistellung vom Genehmigungserfordernis bei der Ein- und Ausfuhr.
§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtschV)
Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung
Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA)
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro
Landesamt für Umweltschutz - CITES Büro
- Vollständig ausgefüllte Meldetabelle mit laufender Nummer, Art, Geschlecht, Jahrgang, Kennzeichen, Dokument-Nr. und Herkunft sowie der kompletten Adresse mit Unterschrift
- Entsprechend nummerierte Kopien aller Nachweisdokumente;
- Unterlagen für die Anmeldung einer Landschildkröte:
- Wann und von wem erworben beziehungsweise die ausgefüllte Meldetabelle
- Kopie der gelben EU-Bescheinigung einschließlich des angehefteten Fotos
- Auf A4-Blatt aufgeklebtes aktuelles Bauchpanzerfoto mit Datum, Gewicht der Schildkröte und der Nummer der zugehörigen EU-Bescheinigung. (s. Fotodokumentation bei Landschildkröten).
Fotodokumentation bei Landschildkröten
Unterstützende Institutionen
Weitergehende Informationen zu den Grundlagen des Internationalen Artenschutzes und den Anforderungen an die Halter gesetzlich geschützter Tiere erhalten Sie beim Landesamt für Umweltschutz, Fachthema Naturschutz, Internationaler Artenschutz (Cites).
Landesamt für Umweltschutz, Internationaler Artenschutz CITES
Ansprechpartner
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale), Stadt
0345 5704-0
0345 5704-190
poststelle[at]lau.mwu.sachsen-anhalt.de
lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro
Zerbster Straße 7
39264 Steckby
039244 94090
039244 9409-19
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4146
+49 3904 7240-56100
naturschutz-forsten[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-naturschutz-und-forsten
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39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST