Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Um welche Uhrzeit, an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen öffnen können beziehungsweise geschlossen bleiben müssen, regelt das Ladenöffnungszeitengesetz.
In Sachsen-Anhalt dürfen Sie als Ladeninhaber Ihr Geschäft für den Verkauf Montag bis Freitag jeweils von 0 bis 24 Uhr und Samstags von 0 bis 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Öffnung des Geschäftes grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
So dürfen an Sonn- und Feiertagen z.B.
- Bäcker- oder Konditorwaren von Bäckereien und Konditoreien ,
- Blumen von Blumengeschäften sowie
- Zeitungen und Zeitschriften von Kiosken
jeweils für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden nach der Entscheidung der Handelstreibenden, am Heiligabend längstens bis 14 Uhr, zum Verkauf angeboten werden.
Ebenso dürfen an Sonn- und Feiertagen in anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr für den Verkauf von Reisebedarf sowie der Waren, die den Charakter des Ortes kennzeichnen, geöffnet sein.
Hinweis:
An höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf Antrag geöffnet werden.
Für den Vollzug des Ladenöffnungszeitengesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte und Gemeinden zuständig.
Daneben steht der Fachbereich "Arbeitsschutz" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt für Auskünfte, insbesondere wenn der Arbeitszeitschutz von Arbeitnehmern betroffen ist, zur Verfügung.
Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.
Landesamt für Verbraucherschutz
Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft
Die Entscheidung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Bäcker, Blumengeschäfte oder in Kur- und Erholungsorten ist durch die Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 52162200
0345 52162401
lav-bus[at]sachsen-anhalt.de
verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1535
0345 514-1115
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/rechtsamt/sachgebiet-ordnung-und-sicherheit
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Sebastian Reinhardt
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST