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Tätigkeitsnachweise für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben

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Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

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Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.

Allgemeine Informationen

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.

Voraussetzungen

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der EUTBV erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Tätigkeitsnachweise

Fristen

Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Verfahrensablauf

  • Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der gsub ein.
  • Ihre Unterlagen laden Sie in dem Portal direkt hoch.
  • Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:                

  • Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Urheber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


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