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Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen online ernennen

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Wenn Sie Leitungspositionen in Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen erstmalig oder neu besetzen möchten, müssen Sie die Ernennung des Leitungspersonals beantragen.

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Wenn Sie Leitungspositionen in Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen erstmalig oder neu besetzen möchten, müssen Sie die Ernennung des Leitungspersonals beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.

Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:

  • Betriebsleiterin oder Betriebsleiter
  • verantwortliche Personen (Nominated Persons):
    • Leitung des Sicherheitsmanagements (Safety Manager)
    • Leitung des Flugbetriebs (Nominated Person Flight Operation, NPFO)
    • Leitung der Besatzungsschulung (NPCT)
    • Leitung des Bodenbetrieb (NPGO)
    • Leitung des Compliance Managements (Compliance Monitoring Manager)

Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.

Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Hinweis:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.    

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Betriebsgenehmigung als Deutsches Luftfahrtunternehmen.  

für die Ernennung des Leitungspersonals:

  • Die vorgeschlagene Person weist die für die Position erforderliche Erfahrungen und Qualifikationen nach.
  • Der Vorschlag ist mit der Betriebsleitung Ihres Unternehmens abgestimmt und von dieser befürwortet.

für die Ernennung der Betriebsleitung:

  • Die vorgeschlagene Person wurde durch einen Gesellschafterbeschluss bestätigt.
  • Die vorgeschlagene Person ist entweder Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Unternehmens sein oder besitzt eine handelsrechtliche Prokura beziehungsweise eine Handlungsvollmacht.

Erforderliche Unterlagen

für das gesamte Leitungspersonal:

  • Lebenslauf
  • Arbeitsvertrag

für die Position Leitung Compliancemanagement:

  • Nachweise für fachspezifische Lehrgänge zu Grundlagen der Qualitätssicherung und Auditierung sowie für einen fachspezifischen Lehrgang zum Risk Assessment

zusätzlich erforderlich für die Position Leitung Besatzungsschulung:

  • Nachweis der gültigen Lehrberechtigung

für die Position Betriebsleitung:

  • Gesellschafterbeschluss, in dem die Person vorgeschlagen wurde
  • Unterlagen, die die Berechtigungen der vorgeschlagenen Person innerhalb der Organisation nachweisen, also
    • Auszug aus dem Handelsregister oder
    • die entsprechende Handlungsvollmacht
  • postalische Zustellung: polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Sie können das Leitungspersonal oder die verantwortliche Betriebsleitung online beziehungsweise per Post oder Fax vorschlagen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das BundID-Konto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft, ob die vorgeschlagene Person über ausreichend Erfahrung und Qualifikationen für die Position verfügt sowie ob alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen zur Verfügung stehen.
  • Das LBA führt mit Ihnen ein persönliches Gespräch  entweder im Unternehmen oder im LBA, um Ihren Kenntnisstand und Ihre Qualifikationen abschließend beurteilen zu können.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid abrufen und erhalten postalisch das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1 und B 2


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