Änderung Ihres Förderantrags für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur online beantragen
Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.
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Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.
Allgemeine Informationen
Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die
- Inhalt,
- Partnerinnen und Partner,
- Personal,
- Dauer oder
- Finanzierung
des Projekts betreffen.
Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.
In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
- kommt zu wesentlichen Änderungen in der Projektkonzeption.
- Im Projektverlauf beenden Sie die Zusammenarbeit mit einer Partnerin oder einem Partner vorzeitig.
- Sie möchten mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner zusammenarbeiten, die oder der nicht im ursprünglichen Projektantrag angegebenen ist.
- Ihr Projektpersonal weicht vom bewilligten Stellenplan ab.
- Das Projekt dauert länger als bewilligt.
- Beim Umwidmen eines Einzelansatzes. Beispielsweise möchten Sie für Bildungsmaßnahmen bewilligte Mittel stattdessen für Baumaßnahmen einsetzen. Ein Änderungsantrag ist dann nötig, wenn die Ausgaben für einen Einzelansatz mindestens 30 Prozent über dem bewilligten Betrag liegen.
- Die tatsächliche Mittelübertragung weicht von der Mittelübertragung ab, die Sie im Zwischennachweis angegeben haben.
- Die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben verringern sich.
Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.
In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.
Erforderliche Unterlagen
Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:
- Änderungsantrag
- bei Änderungen der Projektfinanzierung: Finanzierungsplan (Anlage 2, Muster 3)
- bei Änderungen der Länder- beziehungsweise Teilprojektaufteilung: Übersicht Länder- bzw. Teilprojektaufteilung (Anlage 2, Muster 4)
- bei Änderungen des Projektpersonals: Stellenplan (Anlage 2, Muster 5)
Verfahrensablauf
Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.
Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
- Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
- Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:
- Den Antrag können Sie formlos stellen. Er muss eine aussagekräftige Beschreibung der beabsichtigen Änderung enthalten.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
- Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
- Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik aus Kapitel 2302 Titel 687 03, 687 04 und 687 12 (Neufassung mit Wirkung vom 01. Januar 2002), §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)