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Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule

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Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

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Voraussetzungen

  • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
  • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

Teaser

Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

Allgemeine Informationen

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverant­wortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
  • Nachweis Masern-Impfung

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

Verfahrensablauf

  • Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
  • Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

02.10.2020