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Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf umliegende Gewässer oder das Grundwasser verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

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Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf umliegende Gewässer oder das Grundwasser verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn errichten, ausbauen oder nutzen, wirken Sie in den meisten Fällen auf oberirdische Binnengewässer, Küstengewässer oder das Grundwasser ein. Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.


Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.


Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des Eisenbahn-Bundesamts.

Voraussetzungen

Damit Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Es handelt sich um eine Betriebsanlage von Eisenbahnen des Bundes.
  • Der Bau, Ausbau oder die Nutzung Ihrer Eisenbahn-Betriebsanlagen ist mit einer Gewässerbenutzung verbunden, zum Beispiel indem Sie 
    • Gewässer aufstauen oder absenken,
    • Wasser aus einem Gewässer entnehmen und ableiten, zum Beispiel als Brauchwasser,
    • Grundwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten,
    • feste Stoffe aus einem Gewässer entnehmen oder
    • Stoffe in Gewässer einleiten oder einbringen.  
  • Es dürfen keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten sein.
  • Der Antrag muss von fachlichen Gutachterinnen oder Gutachtern eingereicht werden.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Übersichtskarte (Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000) mit sämtlichen im Antrag genannten Einleitungen, deren Einzugsgebiete, Entwässerungssysteme (Misch-/Trennsystem) sowie Gewässer
  • Amtlicher Lageplan oder Flurkartenauszug (Maßstab 1:1000, 1:500 oder entsprechend angepasst) mit 
    • Kennzeichnung der örtlichen Lage der gesamten abwassertechnischen Anlagen und Einleitungen von Schmutzwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser einschließlich Bauwerksnummerierung sowie bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
    • Maßstab, Nordpfeil, Höhenangaben, Fließrichtungspfeil, Fluss-Kilometrierung (soweit vorhanden), Gemeindenamen und -grenzen, Bezeichnung der Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer der Einleitungsstelle
  • Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters

Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, können Sie den Merkblättern zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise für bauzeitliche Gewässerbenutzungen entnehmen.
 

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags: 

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR
     

Fristen

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online per Post oder per E-Mail beantragen.

Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum Antragsportal "e-Service WRE" des Eisenbahn-Bundesamts. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das Antragsportal "e-Service WRE" besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, maximal 30 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. 

Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag nach den Vorgaben in den entsprechenden Merkblättern.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail an das Eisenbahn-Bundesamt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

21.08.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)