Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Anzeige aufgrund fehlender Preistransparenz online erstatten

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Sachsen-Anhalt

Wenn bei einer Flugbuchung der Endpreis und Preisbestandteile nicht oder nicht transparent ausgewiesen wurden, können Sie Anzeige erstatten. Dies gilt auch bei Voreinstellung optionaler Leistungen oder Preisdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnorts.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Teaser

Wenn bei einer Flugbuchung der Endpreis und Preisbestandteile nicht oder nicht transparent ausgewiesen wurden, können Sie Anzeige erstatten. Dies gilt auch bei Voreinstellung optionaler Leistungen oder Preisdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnorts.

Allgemeine Informationen

Als Fluggast stehen Ihnen besondere Rechte zu. Bereits bei der Buchung von Flugreisen müssen Fluggesellschaft, Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre Preise transparent darstellen. Es gibt verschiedene Kategorien von fehlender Preistransparenz oder Preisdiskriminierung durch Luftfahrt- und Reiseunternehmen beziehungsweise Reisevermittler. Sie können Anzeige erstatten, wenn Sie bei der Flugbuchung Folgendes festgestellt haben:

  • Der Endpreis wurde im Buchungsverlauf nicht ausgewiesen und im Endpreis waren nicht alle unvermeidbaren Kosten enthalten.
  • Neben dem Endpreis wurden der Flugpreis, die Steuern, die Flughafengebühren oder andere Gebühren, Zuschläge und Entgelte nicht gesondert ausgewiesen.
  • Optionale Leistungen (zum Beispiel Versicherungen, Mietwagen, Hotel) waren beim Buchungsvorgang vorausgewählt.
  • Es erfolgte eine Preisdiskriminierung aufgrund Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie vermuten, dass die Preise nicht den Regeln entsprechend veröffentlicht wurden, können Sie eine Anzeige einreichen.

Bei nachgewiesenen Verstößen kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionsmaßnahmen ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung eventueller zivilrechtlicher Forderungen gegenüber dem Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle zivilrechtliche Ansprüche sind in der Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmen erforderlichenfalls vor Gericht auszugleichen.

Voraussetzungen

Sie vermuten einen Verstoß gegen die Regeln der Preistransparenz. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Voraussetzungen.

Sie stimmen zu, dass Ihre Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens als Zeugenaussage gegen das betroffene Unternehmen eingesetzt wird.

Ordnungswidrigkeiten können nur verfolgt werden, wenn der Sachverhalt nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Erforderliche Unterlagen

Das Hochladen der folgenden Unterlagen ist nicht verpflichtend, erleichtert allerdings die Bearbeitung und vermeidet Nachfragen:

  • Nachweise zum Anzeigegrund
  • Buchungsunterlagen
  • Schriftverkehr mit dem betroffenen Unternehmen

Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind:

  • Vertretungsbefugnis

Welche Unterlagen genau in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Anzeige ab und kann im Einzelfall variieren.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Anzeige einreichen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.
  • Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Stellt das LBA einen Verstoß fest, kann es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen durchführen.
  • Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA unterrichtet.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, § 58 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG, §108 Abs. 5 LuftVZO

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal