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Eichantrag

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Sie möchten, dass einzelne Messgeräte oder Stichproben von Messgeräten geeicht werden? Dann müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Näheres erfahren Sie hier.

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Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

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Siemöchten,dass einzelne Messgeräteoder Stichproben von Messgeräten geeicht werden? Dann müssenSie einen entsprechenden Eichantrag beiderzuständigenBehördestellen. Nähereserfahren Sie hier.

Allgemeine Informationen

Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

  • des Handels: z. B. Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
  • des Arbeits- und Umweltschutzes: z.B. Audiometer, Abgasmessgeräte und
  • der Polizei: z.B. Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte

Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die in der Mess- und Eichverordnung geregelt sind.

Voraussetzungen

Geeicht werden könnennur Messgeräte,wenn sie den wesentlichen Anforderungen derMess-und Eichverordnung entsprechen. DasMessgerätmuss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • allgemeine Zulassung zur Eichung bzw. Baumusterprüfbescheinigung
  • beiEG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischenZulassungsbehörde
  • Konformitätsbewertungnach nationalen Vorschiften, europäischerMessgeräterichtlinieoder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

Diefürdie Eichung vonMessgerätenerhobenen Gebührenwerden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnungzum Mess- und Eichwesen (Mess-undEichgebührenverordnung- MessEGebV) geregelt.

Fristen

EinAntrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablaufder Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung überdasEichfristende hinausist danach nur auf Antrag möglich.Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwenderdas Erforderliche zur Durchführungder Eichung getan hat.

Bearbeitungsdauer

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

AlsVerwender oder Verwenderin vonMessgerätenmüssenSie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen. DieEichung erfolgt inder Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. D.h. der oder die Eichbeamte kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (z.B. bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (z.B. bei Fahrzeugwaagen). MessgerätefürElektrizität,Gas, Wasser oder WärmemüssenSie einer staatlich anerkannten Prüfstellezur Eichung vorlegen. HältdasMessgerätbei der eichtechnischen Prüfungdie Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die ZulässigkeitderVerwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichenInteresse zum Ausdruck gebracht.