Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse online einreichen
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
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Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Allgemeine Informationen
Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.
Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:
- Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
- Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
- Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:
- Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
- Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
- Sie waren im Prüfzeitraum versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
- Sie wurden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offen zu legen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder
- Antwortbogen oder
- PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre"
-
Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise:
- Einkommenssteuerbescheide
- Gewinn- und Verlustrechnungen
- Nichtveranlagungsbescheinigung
Fristen
Anhörungsfrist:
Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 25 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
- Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
- Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
- Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
- Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.
Mitteilung per Post:
- Füllen Sie das Formular für die Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre vollständig aus.
- Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
- Beachten Sie dabei die "Ausfüllhinweise zur Abfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens der vergangenen Jahre".
- Unterschreiben Sie Ihre Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der Vorjahre.
- Fügen Sie der Meldung die erforderlichen Nachweise über Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
- Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
- Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
- Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.
Rechtsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)
- § 5 Absatz 1 Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)