Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
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Weiter ohne AnmeldungVoraussetzungen
Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.
Verfahrensablauf
Sie können die Bildung von Flurstücken teilweise online beantragen.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Geodatenportals.
Teaser
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
Allgemeine Informationen
In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.
Diese sind:
- Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
- Flurstück Bildung durch Teilung
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen
Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.
Gebühren (Kosten)
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren und Auslagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, der Grenzlänge und der Bodenrichtwertzone. Die Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand an. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.