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Wenn Sie als gemeinnütziger Träger die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Wenn Sie als gemeinnütziger Träger die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Allgemeine Informationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft Ihnen mit dem Programm "rückenwind 3 " als gemeinnützigen Träger bei der Fachkräftesicherung. Der Fokus liegt dabei auf den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Sie erhalten Unterstützung in Form von konkreten Konzepten und Maßnahmen, um eine moderne und attraktive Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft zu schaffen.
Das BMAS fördert Projekte, die die Arbeitsbedingungen inklusiv, vielfalts- und lebensphasenorientiert verbessern und die Mitarbeitenden flexibel ermöglichen, ihre Kompetenzen zu anzupassen.
Folgende 5 Handlungsfelder werden gefördert:
- Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und Arbeitsorganisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs und Arbeitsfeldern
-
Zielgruppenspezifische Konzepte für die digitale und analoge Qualifizierung von Beschäftigtengruppen. Ziele sind etwa
- die Stärkung von Chancengleichheit,
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen,
- die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund,
- die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen,
- der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der Gesundheit von Beschäftigten sowie
- die Verbesserung der Inklusionsfähigkeit von Unternehmen
- Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen
- Digitale und analoge Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung. Beachtung von Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten. Berücksichtigung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und bisher zu wenig berücksichtigten Zielgruppen
- Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt zwischen 50 bis 70 Prozent Ihrer Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ist als Regiestelle und für fachlich-inhaltliche Begleitung beauftragt.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
-
alle gemeinnützigen Träger,
- die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören oder von diesen als Spitzenverbände vertreten werden,
- der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der Spitzenverbände angeschlossen sind
- nur Träger, die tarifgebunden im Rahmen der in der Sozialwirtschaft üblichen Tarif-Regelungen sind oder sich an solche anlehnen und sich an die branchenüblichen Mindestlöhne halten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen beziehungsweise Sektoren, die unter die Artikel 1 Absatz 2 bis 5 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union (EU) nicht nachgekommen ist
- Unternehmen, die nach EU-Verordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten
- natürliche Personen
Erforderliche Unterlagen
- Die im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "rückenwind 3 " genannten erforderlichen Unterlagen.
Fristen
Ein bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den 5 Handlungsfeldern vornehmen.
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren der Förderrichtlinie "rückenwind 3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Die Regiestelle bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Ausgangssituation und Handlungsbedarf, Handlungsansatz und Zielsetzung des Vorhabens, Aspekte der Eignung des Trägers sowie Transfermöglichkeit.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Weitere Informationen
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Rechtsgrundlage
- Bezeichnung: Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
- Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Förderrichtlinie zum ESF-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" vom 10.06.2022 (BAnz AT 22.06.2022 B2)