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Online-Skizzentool für KMU-innovativ Energieeffizienz und Klimaschutz

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Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

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Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Gefördert werden Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu folgenden Themenschwerpunkten:

Rohstoffeffizienz

  • ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten,
  • stoffliche Nutzung von Kohlendioxid (CO2) zur Substitution fossiler Rohstoffe inklusive effizienter Abtrennung von CO2.

Energieeffizienz und Klimaschutz

  • systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozesse,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Nachhaltiges Wassermanagement

  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und Wasseraufbereitung,
  • Strategien und Technologien zur Wassereinsparung und Kreislaufführung (inklusive Aquakultur),
  • innovative Abwasser- oder Regenwasserbehandlungstechnologien und Energiegewinnung aus Abwasser,
  • Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (zum Beispiel Wasser, Energie, Abfall) und gegebenenfalls Rückgewinnung von (Nähr-)Stoffen (zum Beispiel Phosphor),
  • ressourcenschonende Verwertung von Klärschlamm und Gülle für einen vorbeugenden Grundwasserschutz,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Wassersysteme,
  • effiziente Bewässerungstechnologien,
  • ressourcen- und energieeffiziente Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der Exportfähigkeit im Wassersektor.

Nachhaltiges Flächenmanagement

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen für ein nachhaltiges Landmanagement insbesondere für die Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung von Bodenfunktionen,
  • Digitalisierung von Planung, Steuerung und Monitoring im Land- und Flächenmanagement,
  • Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung in Städten,
  • Dienstleistungen, Instrumente und Technologien für das Flächenrecycling.

Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU oder Forschungseinrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.

Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet Ressourceneffizienz und Klimaschutz aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben muss die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO) berücksichtigt werden.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Bei Antragstellenden, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 EUR in jedem Jahr der Laufzeit des Vorhabens nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugutekommt.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die für Sie zuständigen Ansprechpersonen zu den Themenbereichen Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz- und Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement und Nachhaltiges Flächenmanagement finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gebietskörperschaften

Sie müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Thema des Projekts im Bereich Ressourceneffizienz, Energieeffizienz oder Klimaschutz
  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko
  • Regelung der Zusammenarbeit durch eine Kooperationsvereinbarung

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
  • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage,
  • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlichtechnisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation,
  • Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
  • Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
  • Finanzierungsplanentwurf,
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Einreichungsstichtage für Projektskizzen:

  • 15.10. 2023

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst beim nächsten Einreichungsstichtag berücksichtigt werden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Stufe 1: Projektskizze

  • Bei Verbundprojekten reichen Sie eine unter den Partnern abgestimmte Projektskizze im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten (einschließlich Anlagen; Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1-zeilig) beim zuständigen Projektträger sowie über das PT-Outline-Portal ein.
    • Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger ("Bewilligungsbehörde") beauftragt. Den für Ihr Thema zuständigen Projektträger finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.
  • Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PT-Outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
  • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nachfolgenden Kriterien bewertet:
    • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz,
    • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
    • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
    • technologisches und wirtschaftliches Potenzial,
    • Qualifikation der Partner,
    • Qualität des Projektmanagements und gegebenenfalls der Verbundstruktur,
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial,
    • Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt,
    • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie den Antrag, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, online ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Die eingegangenen Anträge werden auf Basis der oben genannten sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet und geprüft:
    • Erfüllung etwaiger gutachterlicher Hinweise und Auflagen aus der Bewertung der Skizze,
    • Qualität der Verwertungspläne der einzelnen Verbundpartner,
    • Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der geplanten Organisation der Projektarbeiten), Projektstruktur (Zuständigkeiten, Schnittstellen) sowie Risikomanagement,
    • Angemessenheit von Vorkalkulation beziehungsweise Finanzierungsplan.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

13.07.2023

Urheber

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referate 723 und 726


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