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Sondernutzung beantragen

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Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

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Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Anträge / Formulare

Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Erforderliche Unterlagen

  • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
  • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

Gebühren (Kosten)

26,00 Euro

Für die Genehmigung von baulichen Anlagen und die Zulassung von Ausnahmen zu Verboten (wie Außenwerbung) gelten andere Gebühren. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.

Zuständige Stelle

  • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.