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Vermessung langgestreckter Anlagen ist eine spezielle Form der Zerlegung

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Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.

Allgemeine Informationen

Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:

  • Rad- und Gehwege,
  • Straßen,
  • Deiche,
  • Wasserläufe.

Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.

Die Vermessung beauftragen meist

  • Bund,
  • Länder,
  • Städte,
  • Gemeinden und
  • Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.

Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.

Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Fristen

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
  • Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.03.2023