Zulassung einer neuen Pflanzensorte online beantragen
Eine neue Pflanzensorte, die Sie für die Ernährung oder Fütterung gezüchtet haben, können Sie erst nach Abschluss der mehrjährigen Anbauprüfung durch das Bundessortenamt (BSA) und der erfolgten amtlichen Sortenzulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen.
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Eine neue Pflanzensorte, die Sie für die Ernährung oder Fütterung gezüchtet haben, können Sie erst nach Abschluss der mehrjährigen Anbauprüfung durch das Bundessortenamt (BSA) und der erfolgten amtlichen Sortenzulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen.
Allgemeine Informationen
In Deutschland ist für die Zulassung und Prüfung von Pflanzensorten das Bundessortenamt (BSA) zuständig.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Züchtungsergebnis als Sorte zugelassen wird, müssen Sie dies beim BSA beantragen. Das BSA führt zunächst eine Registerprüfung durch. Generell müssen Sorten
- in sich homogen,
- unterscheidbar von den bisherigen Sorten und
- beständig sein.
Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten wird zudem der sogenannte „landeskulturelle Wert“ der angemeldeten Sorte im Rahmen einer Wertprüfung festgestellt.
Eine Sorte hat einen landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Einzelne ungünstige Eigenschaften können durch andere günstige Eigenschaften ausgeglichen werden.
Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten einen mindestens 2-jährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen 3-jährigen Prüfungsanbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 20 Stellen des BSA, der Länder, der Züchterbetriebe sowie anderen Institutionen angelegt.
Nach Beendigung der Register- und Wertprüfung entscheidet ein Sortenausschuss (3 Mitglieder) des BSA, ob die Sorte die Sortenzulassung erhält und in die Sortenliste aufgenommen wird.
Nach erteilter Zulassung in Deutschland wird die Sorte in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen und ist damit in der gesamten Europäischen Union zugelassen.
Voraussetzungen
- Die Sorte wird zugelassen, wenn sie unterscheidbar, homogen und beständig ist und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist.
- Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten muss zudem ein landeskultureller Wert gegeben sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit technischem Fragebogen
- Vollmacht, wenn eine verfahrensvertretende Person oder bevollmächtigte Person bestellt wird
- gegebenenfalls Nachweis, dass die Sorte in einem anderen Vertragsstaat die Voraussetzungen des landeskulturellen Wertes erfüllt hat und in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eingetragen wurde
Fristen
Fristen für die Antragstellung je Pflanzenart sind auf der Internetseite des BSA veröffentlicht.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
-
Um die Formulare nutzen zu können, benötigen Sie
- Ihre Züchternummer (wird bei Antragsstellung einmalig vergeben und im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
- ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
- Senden Sie den Antrag online ab.
Per Post oder per Fax:
- Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das Bundessortenamt schicken.
Fehlen Ihnen fachliche Informationen, um die Antragsformulare nutzen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.