Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Kurztext
- Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme
- Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Liste aller zuständigen Handwerkskammern
keine
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Magdeburg
Gareisstraße 10
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0
recht[at]hwk-magdeburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST