Ausländerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht.
Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter den spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.
Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Antrag auf Besuchsverlängerung
- Antrag auf Erteilung einer unbefristeteten Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsberechtigungung
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - für ein Kind unter 16 Jahren -
- Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - EG
- Aufenthaltsanzeige eines Ausländers
- Antrag auf Änderung der Auflagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten
Kronesruhe 8
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-2350
+49 3904 7240-52302
migration[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-soziales-und-integration/sg-auslaenderwesen-staatsangehoerigkeiten
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Sprechzeiten:
Dienstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Herr Daniel Görges
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten
+49 3904 7240-2302
+49 3904 7240-52302
soziales[at]landkreis-boerde.de
Herr Daniel Görges
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten
+49 3904 7240-2302
+49 3904 7240-52302
soziales[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST