Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen
Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.
Kurztext
Für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder Ableiten von Grundwasser wird ein Wasserentnahmeentgelt berechnet.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Keine.
- Antrag auf Befreiung
- Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
- Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr
- Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.
Rechtsgrundlage
§ 105 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
§4 Abs. 2 Wasserentnahmeentgeltverordnung (WasEE-VO LSA)
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Informationen zum Wasserentnahmeentgelt
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Herr Gernot Kruse
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
0345 514-2862
0345 514-2798
gernot.kruse[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
Herr Gernot Kruse
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
0345 514-2862
0345 514-2798
gernot.kruse[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST