Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen) Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben. In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Führerschein
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung derFahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

 

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3610
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-fuehrerscheine

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Standort Haldensleben

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Standort Oschersleben

Mo. geschlossen
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

Herr Domenik Siegmund

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine


Herr Domenik Siegmund

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine


Quelle der Inhalte: Landesportal ST