Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen.
Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST