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Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen.

Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

 

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

 

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

 

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781131

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781132

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781131

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781132

Quelle der Inhalte: Landesportal ST