Deutschlandstipendium beantragen
Deutschlandstipendium beantragen
Sie sind der oder die Beste in Ihrem Studiengang? Erfahren Sie hier, wie Sie sich für ein Stipendium bewerben können.
Seit dem Sommersemester 2011 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Deutschlandstipendium an. Mit 300 Euro monatlich fördert das Stipendium Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern: Vom neuen Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung sollen mittelfristig bis zu 8% aller Studierenden an deutschen Hochschulen profitieren, wobei die Zahl der Geförderten kontinuierlich anwachsen soll.
Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens-â und Bildungsweg.
Als Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Sie das einkommensunabhängige Fördergeld in Höhe von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-âLeistungen) für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.
Ãber die Vergabe der Stipendien entscheiden Gremien in den jeweiligen Hochschulen. Die meisten Hochschulen Sachsen-âAnhalts beteiligen sich an dem Programm.
Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.
Keine.
Keine.
- ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
- eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
- von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- gegebenenfalls der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt,
- gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- gegebenenfalls eine Erklärung zu besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen
Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind.
Jede Hochschule entscheidet selbst über die Voraussetzungen. In der Regel müssen Sie herausragende Leistungen in Schule und Studium liefern. Zudem werden oft Studierende ausgewählt, die sich gesellschaftlich engagieren.
Informieren Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich einschreiben wollen, über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren. Viele Hochschulen haben eine eigene Website mit Informationen zum Deutschlandstipendium.
Die Hochschulen müssen für ein Stipendium private Förderer anwerben.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)
Auf der Internetseite des Deutschlandstipendiums erhalten Sie weitere Informationen. Hier finden Sie auch alle Hochschulen, die sich daran beteiligen.
Auch finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung weitere Informationen.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ansprechpartner
Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST