Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Kurztext
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- als Nachweis der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassung kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
- enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
- muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
- wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
- EU-weit gültig
- früher war das der Fahrzeugschein
- Beantragung online über i-Kfz oder persönlich möglich
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Zulassungsbehörde
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal ST