Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
- Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum wird eine Erlaubnis benötigt.
- Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel Radrennen, Straßenfeste oder Märkte.
- Voraussetzung: abgeschlossene Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Erforderliche Unterlagen:
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
- Es fallen Gebühren an.
- Zuständig:
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsgrundlage
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Genehmigung von Veranstaltungen nach Straßenverkehrsordnung | Landesverwaltungsamt
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST