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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ beziehungsweise „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

 

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

 

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.

 

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

 

Bundesverband Deutscher Diätassistenten

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 514-3045
+49 345 514-3279
lpa.gesundheitsberufe[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/

Postanschrift:
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale), Stadt

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST