Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es werden gegebenenfalls Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Es sind gegebenenfalls Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 10 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST