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Grundstücksvermessung durchführen

Grundstücksvermessung durchführen

Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.

In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.

Diese sind:

  • Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
  • Flurstück Bildung durch Teilung
  • Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
  • Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
  • Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
  • Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen

Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.

 

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

Keine.

 

Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.

Rechtsgrundlage

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Franz-Otto Becker

Bornsche Straße 97 c
39340 Haldensleben, Stadt
03904 401 36
03904 453 90
Vermessungsbuero-Becker-HDL[at]t-online.de

Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wilhelm-Heine-Straße 20
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
03949 2237
03949 501960
kontakt[at]ivb-specht.de

Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr

Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr

Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bülstringer Str. 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 66250
03904 662555
info[at]ing-wenck.de
ing-wenck.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST