Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Hauptwohnsitz anmelden

Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Kurztext

  • Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
  • Wenn eine neue Wohnung bezogen wird ist eine Ummeldung erforderlich
  • Anmeldefrist innerhalb von zwei Wochen
  • Anmeldung erforderlich, egal ob es sich um den bisherigen oder neuen Wohnort handelt
  • Zuständige Stelle: die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

 

Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

 

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:

  • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
  • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

 

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente zum Download im Internet an.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781134

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781133
039204 781-440

Frau Jacqueline Müller

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039207 781135

Quelle der Inhalte: Landesportal ST