Heizölverbraucheranlage anzeigen
Heizölverbraucheranlage anzeigen
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage oder Notstromanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, kann dies anzeigepflichtig sein. Bitte informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.
Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.
Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.
In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:
- für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
- für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt
Kurztext
- Heizölanlage Anzeige
- Eine Anzeige ist erforderlich, wenn eine Heizölverbraucheranlage errichtet oder wesentlich geändert werden soll.
- Die Anzeigepflicht besteht für prüfpflichtige Anlagen.
- Prüfpflichtig sind alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen und alle oberirdischen Anlagen (auch im Keller) mit einem Lagervolumen größer 1 m³
- Zuständig: die am Standort der Anlage tätigen unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte.
Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
- Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
- Lageplan (Standort)
- Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
- bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
- eventuelle Sachverständigengutachten
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/natur-und-umweltamt/sachgebiet-wasserwirtschaft
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST