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Immatrikulationsbescheinigung beantragen

Immatrikulationsbescheinigung beantragen

Erst mit der Immatrikulation sind Sie Student oder Studentin. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

Mit der Immatrikulation begründen Sie eine Mitgliedschaft in der Hochschule.

Wenn Sie sich an einer Hochschule für ein Studium bewerben und alle Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, werden Sie immatrikuliert.

Es gibt eine allgemeine Voraussetzung für ein Studium – die Hochschulzugangsberechtigung. Das ist z.B. ein Abitur oder eine entsprechend andere schulische Qualifikation.

Daneben bestimmt jede Hochschule für jedes Fach selbst, welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen. Diese sind z.B. ein Numerus Clausus (NC) und eine bestandene Eignungsprüfung.

Die Immatrikulations-Bescheinigung ist der Nachweis, dass Sie Student oder Studentin einer Hochschule sind. Meist erhalten Sie mit der Immatrikulation auch einen Studierendenausweis, der ebenfalls als Nachweis genutzt werden kann.

 

Die Hochschule stellt Ihnen eine Immatrikulations-Bescheinigung aus.

 

Für die Immatrikulation müssen Sie alle Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Die Hochschule teilt Ihnen diese Frist schriftlich mit.

 

Sie müssen den Semesterbeitrag und die Studiengebühren bezahlen.

 

Bevor Sie immatrikuliert werden, müssen Sie sich zunächst für ein Studium bewerben. Bei der Bewerbung müssen Sie bereits einige Unterlagen vorlegen, die auch für die Immatrikulation wichtig sind.

Wichtige Unterlagen sind:

  • Zeugnis über die Hochschulreife oder vergleichbare Qualifikation
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • Nachweis, dass Sie alle Semesterbeiträge und Studiengebühren gezahlt haben
  • Passbild
  • gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung

 

  • Siehabendie schulischen Voraussetzungen für Ihr gewünschtes Studium erfüllt
  • Sie haben alle Beiträge und Gebühren rechtzeitig gezahlt
  • Sie sind nicht für dieses Studium exmatrikuliert worden
  • Sie sprechen sehr gut deutsch

Rechtsgrundlage

§29 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

 

Für ein Studium in Sachsen-Anhalt müssen Sie sehr gut deutsch sprechen. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat zusammen mit der Hochschule Anhalt ein Landesstudienkolleg gegründet. Es soll insbesondere ausländische Studierende auf ein Hochschulstudium vorbereiten und ihnen die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse vermitteln.

Die Immatrikulation begründet die Mitgliedschaft in einer Hochschule. Das Ende der Mitgliedschaft wird durch die Exmatrikulation festgesetzt.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal ST