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Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen

Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen

Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.

Kurztext

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.

 

Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein.

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

 

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

  • Geburt des Hundes nach dem 28. Februar 2009 oder
  • gefährlicher Hund im Sinne § 3 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

§ 3 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST)

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST