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Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

Kurztext

  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
  • betrifft Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich
  • Instandhaltungskonzepten gewährleistet Explosionssicherheit
  • Instandhaltungskonzept erübrigt wiederkehrende Prüfungen

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

 

Keine.

Sie müssen das Instandhaltungskonzept nur übersenden, wenn die Behörde es verlangt.

 

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

 

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund
  • Instandhaltungskonzept
  • Dokumentation der im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen

 

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

Rechtsgrundlage

Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz

Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 52162200
0345 52162401
lav-bus[at]sachsen-anhalt.de
verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

Montag 07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST