Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Kurztext
- Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
- Eltern: Kopflausbefall unverzüglich der Kindertagesstätte oder Schule melden
- Leitung der Gemeinschaftseinrichtung: Kopflausbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt melden
Gesundheitsamt
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Keine
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
§ 34 Absatz 1 und 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall
- Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Weitere Informationen
Keine
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-2551
+49 3904 7240-52667
hygiene[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-hygiene-und-umweltmedizinischer-dienst
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST