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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Kurztext

  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen, wenn im europäischen Ausland eine deutsche Sterbekunde vorgelegt werden muss
  • Formular ersetzt Übersetzung der Sterbeurkunde
  • zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, das den entsprechenden Sterberegistereintrag führt oder auf diesen direkten Zugriff hat

 

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

 

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

 

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Ausweis oder Reisepass
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

 

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

Rechtsgrundlage

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 60 Personenstandgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 16.04.1997 (BGBl. II S. 774) Artikel 6-10 EU-Verordnung 2016/1191

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781131

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro


039204 781132

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Frau Ivonne Schwienhagen

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST