Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Kurztext
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage
§ 50 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST