Nachteilsausgleich beantragen
Nachteilsausgleich beantragen
Sie haben eine Behinderung, die Sie bei Ihrem Studium beeinträchtigt? Informieren Sie sich hier über den Nachteilsausgleich.
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.
Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:
- die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
- Prüfungen und Leistungsnachweise
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.
Kurztext
Der Nachteilsausgleich sorgt für eine Chancengleichheit zwischen den Studierenden. Studierende mit längerfristigen Beeinträchtigungen können den Nachteilsausgleich beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.
Keine.
Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.
Keine.
- Nachweis über die Beeinträchtigung
Sie haben eine Behinderung oder leiden an einer chronischen Krankheit, die Sie beim Studium benachteiligt
Rechtsgrundlage
Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.
Ansprechpartner
Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST