Nichtschülerprüfung beantragen
Nichtschülerprüfung beantragen
Sie haben die Schule ohne Abschluss verlassen oder möchten einen höheren Bildungsabschluss nachträglich erwerben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtschülerprüfung ablegen.
Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschul- , den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur (nicht an beruflichen Gymnasien) nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.
Kurztext
Die Nichtschülerprüfung ermöglicht Interessierten unter bestimmten Voraussetzungen den Hauptschul-. den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur (nicht an beruflichen Gymnasien) nach deren eigentlichen Schulzeit abzulegen. Dazu muss ein Antrag beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt gestellt werden und es muss sich selbstständig auf die jeweilige Prüfung vorbereitet werden.
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses: bis spätestens 15. Dezember eines Jahres
Erwerb des Abiturs: bis spätestens 1. Februar eines Jahres
keine
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein
- tabellarischer Lebenslauf, mit lückenlosen Daten Ihrer Schulbesuche
- beglaubigte Kopie des letzten Jahreszeugnisses, Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
- gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie beruflicher Qualifikationen
- Erklärung, dass Sie keine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Abendklasse an einer Sekundarschule besuchen
- Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Erklärung über die Vorbereitungen zu den einzelnen Fächern
- Erklärung zur Wahl der schriftlichen undmündlichen Prüfungsfächer
- Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und wo Sie schon einmal eine solche Prüfung oder Teile davon erfolglos abgelegt haben und ob Sie sich zu der gleichen Prüfung bereits an anderer Stelle angemeldet haben
- falls Sie noch nicht volljährig sind: Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- Sie sind kein Schüler oder keine Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule oder einer Abendklasse an einer Sekundarschule.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO)
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)
Ansprechpartner
Landesschulamt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
poststelle[at]lscha.mk.sachsen-anhalt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST