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Persönliches Budget beantragen

Persönliches Budget beantragen

Sie möchten selbst entscheiden, wann und in welcher Form Sie Hilfeleistung erhalten? Informieren Sie sich hier über das Persönliche Budget.

Das „Persönliche Budget“ ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

In der Regel erhalten Sie mit dem Persönlichen Budget Geld.

In Ausnahmefällen erhalten Sie Gutscheine.

Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Das können Sach- und Dienstleistungen sein. Sie müssen nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung (z.B. ein Hilfsmittel) einen Antrag stellen.

Sie erhalten mit dem Persönlichen Budget nicht mehr, als Ihnen bisher bewilligt wurde. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt.

In das Persönliche Budget werden Leistungen aller Leistungsträger einbezogen. Das sind Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen.

 

Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:

  • Krankenkasse,
  • Pflegekasse,
  • Rentenversicherungsträger,
  • Unfallversicherungsträger,
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • Träger der Kriegsopferversorgung/fürsorge,
  • Jugendhilfeträger,
  • Sozialhilfeträger,
  • Integrationsamt sowie
  • Bundesagentur für Arbeit.

 

Keine.

 

Neben dem Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen einreichen. Diese hängen aber von Ihrem individuellen Sachverhalt ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

 

  • Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich).

Rechtsgrundlage

§ 35a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

 

Sie können einen formlosen Antrag bei einem Leistungsträger stellen. Viele Träger bieten aber auch Vordrucke an, die Sie nutzen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Allgemeine Informationen

Broschüre

Broschüre in leichter Sprache

Unterstützende Institutionen

Reha-Servicestellen

 


Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?filter=14%23krankenkassen

PKV-Verband

Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt
www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/

Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Käsperstr. 31
39261 Zerbst/Anhalt, Stadt
03923 7510
03923 751333
info[at]ukst.de
www.ukst.de/de/anfahrt.html

Quelle der Inhalte: Landesportal ST