Personalausweis abholen
Personalausweis abholen
Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit bei der zuständigen Personalausweisbehörde vor. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.
Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Kurztext
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis liegt zur Abholung bei zuständiger Personalausweisbehörde bereit
- Personalausweis soll grundsätzlich persönlich abgeholt werden
- Abholung mit Vollmacht möglich
- Ohne Erhalt des PIN-Briefs ist nur persönliche Abholung möglich
- Zuständige Behörde: Personalausweisbehörde, bei der der Personalausweis beantragt wurde
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
keine
Keine.
- Ihr altes Personalausweisdokument
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
- Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
- Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST