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Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin Europäisch - Entlassung aus der RA-Kammer beantragen

Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin Europäisch - Entlassung aus der RA-Kammer beantragen

Sie können jederzeit schriftlich auf die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer verzichten.

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.

Kurztext

  • Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen
  • Antrag bei der Rechtsanwaltskammer auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer

 

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

 

  • keine

 

  • Schriftlicher Antrag auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

 

  • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen

Rechtsbehelf

  • Gegen die Ablehnung der Rücknahme der Aufnahme können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (§§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin vertreten lassen (§ 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).

Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

 

• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein

 


Ansprechpartner

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 25272-11
info[at]rak-sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST