Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693-0
info[at]magdeburg.ihk.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST