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Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Kurztext

  • Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
  • Mündliche und schriftliche Prüfung
  • Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich

 

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

 

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

 

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

 

Keine besonderen Voraussetzungen

Rechtsbehelf

‎- Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)

§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

 

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

 


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693-0
info[at]magdeburg.ihk.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST