Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen.
Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
futtermittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-veterinaerwesen
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST