Tierärztekammer: Mitgliederverzeichnis - Eintragung
Tierärztekammer: Mitgliederverzeichnis - Eintragung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis.
Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.
Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer.
Informieren Sie sich bei Ihrer Tierärztekammer, innerhalb welcher Zeit nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft Sie sich ins Mitgliederverzeichnis eintragen müssen.
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern.
Ansprechpartner
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale), Stadt
0345 575412-0
poststelle[at]tk-st.de
www.tk-st.de
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST