Umwandlung der Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
Umwandlung der Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.
Auf Antrag kann das Familiengericht eine sogenannte schwache Adoption in eine sogenannte starke Adoption umwandeln.
Kurztext
- Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
- Adoption eines Kindes im Ausland
- Umwandlung von einer schwachen in eine starke Adoption
- Erforderliche Unterlagen:
- notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
- ausländische Adoptionsurkunde
- zuständig: Amtsgericht Familiengericht
Wenden Sie sich an das Familiengericht.
keine
- Notarkosten
- Gerichtskosten
- die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall
- notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
- ausländische Adoptionsurkunde.
Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig:
- durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
- Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
- dies dem Wohl des Kindes dient,
- die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
- überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen
Rechtsgrundlage
§ 3 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
§ 5 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
Rechtsbehelf
Die Ablehnung des Antrags ist mit der Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG anfechtbar.
keine
Ansprechpartner
Amtsgericht Haldensleben
Stendaler Straße 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 47130
03904 4713101
ag-hdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-hdl.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
39331
Haldensleben, Stadt
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 -12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 -12:00 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST