Unternehmen steuerlich abmelden
Unternehmen steuerlich abmelden
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung beziehungsweise der Verlegung einer
- gewerblichen Tätigkeit,
- selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
- land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
- Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- Auflösung einer Körperschaft oder
- Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
Kurztext
- Beendigung beziehungsweise Verkauf oder Verlegung des Unternehmens
- Information des zuständigen Finanzamts
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes
keine
mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse
- Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern
Finanzamt Haldensleben
Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4
Postanschrift:
Postfach 100209
39332
Haldensleben, Stadt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST