verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
Kurztext
Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist auch bei wiederholter Antragstellung eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse
- Tätigkeitsnachweise
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Rechtsgrundlage
§ 37a Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Rechtsbehelf
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
info[at]stbk-sachsen-Anhalt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST