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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.

Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

 

Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/natur-und-umweltamt/sachgebiet-wasserwirtschaft

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Ivonne Rahn

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft


Frau Ivonne Rahn

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft


Quelle der Inhalte: Landesportal ST