Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.
Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:
- Das Baden
- Tauchsport
- Das Tränken an Tränkstellen
- Eissport
- Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
- Schwemmen
- Schöpfen mit Handgefäßen
Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.
Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.
Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.
Kurztext
- Gestattung bei Befahren von Gewässern mit Motorboot notwendig
- Gestattung max. 10 Jahre gültig
- Zuständig sind untere Wasserbehörden
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Keine
EUR 65,00 bis EUR 1.250,00
- vollständige Adresse
- Telefonnummer
- Bezeichnung des Gewässers
- gegebenfalls Lageplan
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)
- Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
- Sie nutzen ein kleines Fahrzeug
Rechtsgrundlage
§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 29 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/natur-und-umweltamt/sachgebiet-wasserwirtschaft
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal ST