Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Kurztext

  • Wohngeld Feststellung der Weiterleistung
  • Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt
  • Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums kann ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden
  • Voraussetzungen werden dann erneut geprüft
  • zuständig: Wohngeldbehörde

 

Wohngeldbehörde

 

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

 

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

 

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
  • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
  • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld

Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

§ 25 Wohngeldgesetz (WoGG)

 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4100
+49 3904 7240-52666
wohngeld[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-soziales-und-integration/sachgebiet-wohngeld

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Sprechzeiten:

Dienstag
09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Hotline Sachgebiet Wohngeld

Montag, Mittwoch und Donnerstag:
8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:
8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr

Herr Andy Rakow

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld


Herr Andy Rakow

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld


Quelle der Inhalte: Landesportal ST